Derzeit gelten keine Einschränkungen!
Das heißt:
Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (inkl. Betreuungspersonen) ist eine COVID-19-Beauftragte bzw. ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen sowie ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
(Stand 01. Juni 2022)
Derzeit wurden die österreichweit geltenden Corona-Regelungen von der Bischofskonferenz ausgesetzt. (mit Wirkung ab Mittwoch, 1. Juni 2022)